Der besonderen Erwähnung der Nichtigkeitsfeststellungsklage in § 43 Abs. 202 ff. 333) oder der Widerspruchsbescheid (Rn. 1 Alt. Denn auch soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt und die Sache spruchreif ist, spricht das Gericht gem. §§ 72 f. bzw. Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung. ). ), … des (Nicht-)Bestehens eines Rechtsverhältnisses, allgemeine Feststellungsklage (Rn. Dafür kommt die Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht. 5 S. 1 VwGO: „soweit“; z.B. Geht es dem Kläger darum, den zukünftigen Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm (Rechtsverordnung, Satzung) zu verhindern, so ist für eine solche „Normunterlassungsklage“ als actus contrarius zur „Normerlassklage“ ebenfalls die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 und des § 74 Abs. 40; wegen der Abgrenzung zur Feststellungsklage s. BFH v. 17.7.1985, I R 214/82, BStBl II 1986, 21. wird aufgrund eines Nachbarwiderspruchs die dem Gastwirt G zunächst erteilte Gaststättenerlaubnis wieder aufgehoben; daraufhin ficht G den Widerspruchsbescheid an). § 74 Abs. Nein. Klage sowohl auf Widerruf einer getätigten ehrverletzenden Äußerung als auch auf deren zukünftiges Unterlassen). die Bebaubarkeit eines Grundstücks), sofern mit ihnen keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten verbunden sind (so aber z.B. Insbesondere wenn diese gem. Wegen der aus § 43 Abs. 2 S. 1 BeamtStG, jeweils i.V.m. § 35 VwVfG handelt, der sich nach Klageerhebung erledigt hat. Mit Bescheid vom 28.11. erteilte die Stadt S dem H die auf § 29 Abs. 1 Alt. 2 S. 1 VwGO nur noch über die Kosten des Verfahrens (bei beiderseitiger/übereinstimmender Erledigungserklärung) bzw. ein tiefgreifender Grundrechtseingriff bei Freiheitsentziehung zur Durchsetzung eines Platzverweises durch die Polizei unter Hinweis auf Art. Was ist Gegenstand der Anfechtungsklage, wenn vor ihrer Erhebung ein Widerspruchsverfahren erfolglos durchgeführt wurde? Da G unbeirrt an seinem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben festhält, wendet er sich hilfesuchend an Rechtsanwalt R. Zu welcher Klageart wird R dem G raten? Für die in einem solchen Fall an sich auch denkbare Klage auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Aufhebungsbescheids (z.B. Auflage 2015, § 113 Rn. Äußerst umstritten ist dagegen die Beurteilung der Fälle der Erledigung vor Klageerhebung und vor Ablauf der noch offenen Widerspruchsfrist. 3 S. 1 AufenthG); Auf den Widerspruch des Nachbarn N hin wird die dem Grundstückseigentümer G zunächst erteilte Baugenehmigung durch Widerspruchsbescheid später wieder aufgehoben. 40; wegen der Abgrenzung zur Feststellungsklage s. BFH v. 17.7.1985, I R 214/82, BStBl II 1986, 21. Die Klage ist in doppelt analoger Anwendung von § 113 Abs. .] 1 S. 1 VwGO durchgeführt worden, d.h. wurde ein Widerspruchsbescheid erlassen, der als weiterer Verwaltungsakt neben den Ausgangsbescheid tritt (vgl. Bei einem bereits erledigten VA ist dies nicht mehr möglich (vgl. 180 gebildeten Beispielsfall bereut E es jetzt, die 1000 € gezahlt zu haben und möchte daher eine auf Rückzahlung der 1000 € gerichtete Leistungsklage vor dem VG erheben. Hierdurch hat er das Verhältnis dieser Klageart zur Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungs- (dazu: Übungsfall Nr. 1 S. 2 VwGO unbenommenen Möglichkeit, den Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch als Unterfall des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs (FBA) erst zu einem späteren Zeitpunkt – nämlich nach Rechtskraft des Aufhebungsurteils – mittels gesonderter (Verpflichtungs- bzw. Im Vergleich zu der dem Kläger durch § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) genannt. 2 S. 3 BeamtStG i.V.m. Hinsichtlich der Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 43 Abs. Dieser Beitrag behandelt die allgemeine Feststellungsklage, die im Studium doch nicht so oft dran kommt. 20 Abs. Hinsichtlich der Abgrenzung der allgemeinen Leistungsklage zur Anfechtungsklage nach § 42 Abs. Mit Bescheid vom 1.3. wurde der Antrag des Schaustellers S auf Zulassung seines Autoscooter-Fahrgeschäfts zu dem nach §§ 60b Abs. wird der Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts (z.B. 1 VwGO nicht – wie jedoch regelmäßig der Fall – zwischen Kläger und Beklagtem, sondern kann ebenfalls zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen (Drittrechtsverhältnis; z.B. 216) geregelt. 3 S. 2 VwGO und verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren, siehe § 47 Abs. Gemäß dieser Zielrichtung des Klägers, gegenüber seiner ursprünglichen Lage „ein Mehr“ – nämlich einen begünstigenden Verwaltungsakt (§ 48 Abs. 2 VwGO im Grundsatz allein die Verpflichtungsklage (in Gestalt der Versagungsgegenklage; Rn. 1 Nr. 1 VwGO u.a. Was folgt aus der etwaigen Unstatthaftigkeit der gewählten Klageart? „Rechtsverhältnis“ i.S.v. 2 S. 1 BBG bzw. bei der deutschen Staatsangehörigkeit). Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage ist mithin, dass es sich bei der erstrebten Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt. 1 S. 4 VwGO statthaft (Verpflichtungssituation mit Erledigungseintritt vor Klageerhebung). Abhängig von diesem hält die VwGO im Wesentlichen die folgenden Klagearten bereit: … der Rechtswidrigkeit eines erledigten VA, Fortsetzungsfeststellungsklage (Rn. § 172 VwGO. Anders als die Anfechtungsklage (Rn. Herausgabe der Sache) frühestens mit der zeitgleichen Aufhebung des zugrundeliegenden Verwaltungsakts verlangt werden (vgl. ⦠der Gültigkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm. Da es für den Rechtsschutzsuchenden keinen Unterschied macht, ob er durch einen erledigten belastenden Verwaltungsakt oder durch eine versagte bzw. Nach ggf. Hintergrund der Regelung in § 43 Abs. § 103 Abs. 1 VwGO anfechten, wobei er gem. 1 S. 4 VwGO trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass mit Erledigung des angegriffenen Verwaltungsakts das mit der Anfechtungsklage primär verfolgte Rechtsschutzziel, nämlich die zu dessen Unwirksamkeit führende gerichtliche Aufhebung (Rn. Klage auf Leistungsbescheid nur über einen Teilbetrag) Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts, so ist gem. Die Fortsetzungsfeststellungsklage Fall 39: Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungs 1 GastG) oder einer Sache (z.B. Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage â § 113 Abs. Erlöschen der Fiktion nach § 81 Abs. Mit dem CliKO lernt man wie bei Günther Jauch. 4 S. 1 GG durch vorzeitige Ernennungen kurzerhand auszuschalten, vgl. 1 VwGO werden der Ausgangs- und der Widerspruchsbescheid zu einer prozessualen Einheit miteinander verschmolzen. 8 GG) schwer beeinträchtigt wurde. 2 ASOG), Verwaltungsvollstreckung, unmittelbarer Zwang, Klagehäufung (§ 44 VwGO) VI. Über die hiergegen kurze Zeit später erhobene Anfechtungsklage wird erst am 9.11. entschieden. Dies ist beispielsweise bei einer publikumswirksamen, polizeilichen Identitätsfeststellung der Fall (vgl. 1 S. 4 FFK findet sich nicht in §§ 42 f. VwGO, Zulässigkeit ergibt sich aus § 113 Abs. ), allgemeinen Leistungs- (Rn. Entsprechend dem jeweiligen klägerischen Begehren kann typologisch zwischen solchen allgemeinen Leistungsklagen differenziert werden, mit denen der Kläger die Verurteilung des Beklagten zu einem Tun (Vornahmeklage; z.B. 2 VwGO hat, ist, dass sich vielfach – insbesondere in den Fällen des § 44 Abs. § 169 Abs. Eine Anfechtungsklage hiergegen kommt dann nicht mehr in Betracht, da bei Erledigung keine Rechtsverletzung – mehr- gegeben ist. Dieser waren den H belastende Nebenbestimmungen beigefügt. Auch ein Verwaltungsakt ist selbst kein Rechtsverhältnis, sondern kann nur entweder auf einem solchen beruhen oder aber dieses begründen, verändern oder beenden; es ist zwischen der Regelung (vgl. nach § 48 VwVfG) würde es dem Kläger hingegen regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlen. 1 VwGO erhoben, hat sich der mit dieser angegriffene Verwaltungsakt aber „vorher“ durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht gem. § 35 S. 1 VwVfG NRW), ist streitig, kann aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung beider Begriffe letztlich aber dahingestellt bleiben. Falls das Video nach kurzer Zeit nicht angezeigt wird: Ist der Verwaltungsrechtsweg für die betreffende Streitigkeit eröffnet (Rn. 1 S. 4 VwGO ... ergebe sich, dass die Feststellungsklage auch subsidiär bei Erledigungssituationen sei, denn vor Erledigung des Verwaltungsakts hätte der Kläger schließlich Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben Nimm deinen persönlichen Repetitor mit nach Hause! § 155 Abs. Dürfen wir dir helfen? § 113 I 4 VwGO ist in diesem Fall unmittelbar anzuwenden, da eine Fortsetzung der ursprünglichen Anfechtungsklage begehrt wird. 10 000 Besuchern. 143, 191) – einen auf ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen gerichteten vollstreckbaren Titel; ein Feststellungsurteil ist nur hinsichtlich der Kosten vollstreckbar. 4 AEUV. Auch gilt im vorliegenden Zusammenhang eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (Rn. Entsprechendes gilt nach h.M. Bevor in der Klausurbearbeitung die Erledigung eines Verwaltungsakts bejaht wird, sollte zur Kontrolle die Überlegung angestellt werden, ob dessen Aufhebung aus Sicht des Klägers noch Sinn macht („Wird noch irgendetwas geregelt?“). auch hier. 1 Alt. 4a GG, §§ 13 Nr. 1 VwGO gilt: Wendet sich der Bürger gegen ein tatsächliches hoheitliches Handeln, das einen Verwaltungsakt vollzieht (z.B. Realakt wie drohender lebensmittelrechtlicher Warnhinweis) wäre dann mangels Vorliegens eines Verwaltungsakts nicht die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 3 S. 4 VwVfG). 1 Satz 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) und in § 131 Abs. 207). 202 ff.) § 43 Abs. gegen jeden einzelnen Beitragsbescheid), so ist sie unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer Vielzahl von Prozessen sehr wohl statthaft. . Zulässig ist die statthafte Fortsetzungsfeststellungsklage allerdings nur, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts hat. weil der Dienstherr den unterlegenen Bewerbern die Auswahlentscheidung nicht mindestens zwei Wochen vor der Ernennung mitteilt) oder sich über dessen erfolgreiche Inanspruchnahme hinweggesetzt hat (z.B. die Verpflichtungsklage auf Verurteilung zur Erteilung einer Baugenehmigung im Vergleich zur Klage auf bloße gerichtliche Feststellung, dass die Behörde zur Genehmigungserteilung verpflichtet ist). 1. Für letztere ist zudem ein besonderes Feststellungsinteresse erforderlich. Die Juracademy bietet eine umfassende Vorbereitung auf die Semesterklausuren und die erste Pflichtfachprüfung. Da aufgrund der Erledigung des Verwaltungsakts allerdings nicht mehr dessen Aufhebung (§§ 42 Abs. 36 ff. 171 ff.) Besteht das Rechtsschutzbegehren des Klägers in der Abwehr eines belastenden Verwaltungsakts (z.B. 1 Satz 3Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Kurs. Abgrenzung zur Feststellungsklage nach §43 VwGO An dieser Stelle wird erwartet, dass Sie kurz(!) 2 I GG reicht daher nicht aus. Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113I4VwGO, NVwZ 2014, 180 ff. Vielmehr wirkt dieser Bescheid als Rechtsgrundlage (causa) für das behördliche Behaltendürfen der 1000 € weiterhin fort. Insofern handelt es sich bei der Fortsetzungsfeststellungsklage um eine Kombination aus Anfechtungsklage gem. 1 Alt. Die Fortsetzungsfeststellungsklage entspricht gem. Kopp/ Schenke, 21. 1 S. 4 VwGO bei unmittelbarer Anwendung damit zukommt (Erledigung des mit einer Anfechtungsklage angegriffenen Verwaltungsakts nach Klageerhebung und vor Urteilsverkündung), gibt es allerdings auch noch eine Reihe weiterer gesetzlich nicht geregelter Fallkonstellationen, in denen aufgrund vergleichbarer Interessenlage eine entsprechende Anwendung dieser Norm angezeigt ist. Auflage 2015, § 113 Rn. Beschlagnahme einer Sache), so kann die tatsächliche Leistung (z.B. 1 S. 4 VwGO), der Widerruf (§ 49 VwVfG) und die anderweitige Aufhebung (gem. Gem. 1 VwGO) gegen die Ernennung des ausgewählten Bewerbers nachgeholt werden. Als statthafte Klageart kommt daher die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. Alt. 162 ff. Ausnahmsweise können die Bundesländer durch Landesrecht (Verordnung genügt) nach § 78 I Nr. Klage auf Feststellung, dass die im vergangenen Jahr durchgeführte Observation durch die Polizei rechtswidrig war), der Gegenwart (z.B. – gegen das Demonstrationsverbot erhobene Anfechtungsklage unzulässig, sondern hat auch ein auf die Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit gerichteter Antrag nach § 113 Abs. Dies wäre nach zutreffender Sichtweise ein schwerer Fehler. Universität Hamburg. 34 GG, § 839 BGB) stellt nur dann ein berechtigtes Interesse dar, wenn der VA nach Klageerhebung erledigt ist. Wenn der VA sich vor Klageerhebung erledigt hat, stellt dies nach der Rechtsprechung jedoch kein berechtigtes Interesse dar. Verpflichtungsklage nicht umgangen werden. Da es sich beim Verwaltungsakt nach wie vor um die ganz überwiegende Handlungsform der Verwaltung handelt, ist die auf dessen gerichtliche Aufhebung gerichtete Anfechtungsklage die in der Praxis – und auch in der Klausur – am häufigsten vorkommende Klageart („Klassiker“, Entsprechend dieser Zielrichtung – der Beseitigung der Wirksamkeit (§ 43 VwVfG) eines belastenden Verwaltungsakts („Rückkehr zum status quo ante“. Das für die Zulässigkeit einer solchen Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis liegt ausnahmsweise dann vor, wenn der Ablehnungsbescheid über die Versagung des begehrten Verwaltungsakts hinaus negative Folgen hat (z.B. Die Fortsetzungsfeststellungsklage stellt die Standardklage vor allem im Polizei- und Sicherheitsrecht dar und spielt sowohl bei den großen Scheinen an der Universität bis hin zum 2. Begehrt der Kläger die Verurteilung zum vollständigen oder teilweisen (vgl. 162 ff.) den Zivilgerichten) erhoben werden können – was praktisch allerdings kaum einmal von Bedeutung sein dürfte. Zum anderen verhindert § 43 Abs. Die Fortsetzungsfeststellungsklage stellt einen Unterfall der Feststellungsklage dar. Deshalb müssen in solchen Konstellationen, in denen sich die Fortsetzungsfeststellungsklage als nichts anderes als die Fortführung der ursprünglichen Anfechtungsklage darstellt, die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklage (namentlich diejenigen des § 68 Abs. In einem solchen Fall kann der verfassungsrechtlich gebotene Rechtsschutz allein mittels einer Anfechtungsklage (§ 42 Abs. „Hier ist dem Adressaten […] dringend zu raten, Widerspruch einzulegen und Anfechtungsklage zu erheben, weil unsicher ist, ob das Gericht seine Einschätzung der Nichtigkeit des Verwaltungsakts auch teilt; ist dies nämlich nicht der Fall und nimmt das Gericht bloß Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts an, würde der Adressat […] Widerspruchs- und Klagefrist versäumen und der [Verwaltungsakt] nach Ablauf dieser Fristen in Bestandskraft erwachsen.“, Statthaftigkeit der allgemeinen Feststellungsklage bzw. Registriere dich jetzt! 2 VwGO die statthafte Klageart. Denn durch eine solche könnte nur festgestellt werden, dass der auf die Durchführung des Weihnachtsmarkts im Dezember dieses Jahres bezogene Bescheid rechtswidrig gewesen ist. Da § 43 Abs. Im Gegensatz zur kumulativen Erhebung dieser Klagen, die nach § 173 S. 1 VwGO i.V.m. 1 Alt. „Allein die Erledigung kann […] aus einer vor Erledigung unzulässigen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage keine zulässige Fortsetzungsfeststellungsklage […] machen.“. die Frist des § 58 Abs. 2 S. 1 BeamtStG (Rückausnahme: § 54 Abs. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wurde. 1 S. 4 VwGO – beispielsweise vom 2.5. zu keinem Zeitpunkt Mitgliedsbeiträge zahlen zu müssen) als eine Gestaltungs- oder Leistungsklage (z.B. Zuständig für Entscheidungen im ersten Rechtszug über Klagen nach Art. BVerwGE 47, 255) auf den Schwerpunkt der Maßnahme abstellt. Der Wortlaut des § 113 I 4 VwGO setzt weiterhin eine Erledigung eines Verwaltungsaktes nach Klageerhebung voraus. Fortsetzungsfeststellungsklage Statthafte Klageart könnte daher die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. Voraussetzung für die Existenz einer sich aus einer öffentlich-rechtlichen Rechtsnorm ergebenden rechtlichen Beziehung zwischen Personen (ggf.